Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind Bewahrer der Naturheilkunde. Ihr Beruf ist geprägt von einer langen Tradition naturheilkundlicher und volksheilkundlicher Erfahrung. Er ist ein staatlich anerkannter, demokratisch legitimierter, selbständiger Heilberuf auf der Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes. Die freie Berufsausübung wird durch Artikel 12 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützt.
Die unterschiedlichen naturheilkundlichen Therapiemethoden sprechen die selbstregulativen Kräfte des Organismus an; es sind medizinische Heilmethoden, die der Vorbeugung, Heilung oder Linderung von Krankheiten dienen.
Alle Methoden der Natur- und Erfahrungsheilkunde haben das Ziel, den natürlichen Heilverlauf anzuregen und zu fördern. Das geschieht auf möglichst schonende Weise unter bestmöglicher Vermeidung von Nebenwirkungen. Der Heilpraktiker wendet nur solche Therapie- und Diagnoseverfahren an, die sich in langjähriger Erfahrung bewährt und als risikoarm erwiesen haben.